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7. Wissenschaftliches Symposium: Herrschaft, Recht und Glaube – Aspekte geistlicher Staatlichkeit nach der Reformation

12.09.2015

Referenten: Prof. Franz Brendle, Historiker Thorsten Süß, Prof. Werner Freitag

7. Wissenschaftliche Symposium des Kreismuseums Wewelsburg lieferte ganz frische Forschungserkenntnisse zum Paderborner Gerichtsleben.

Mit einer Fülle wertvoller Erkenntnisse zur Zeit des Hochstifts Paderborn wartete das 7. Wissenschaftliche Symposium des Kreismuseums Wewelsburg am Samstag, den 12. September im Burgsaal der Wewelsburg auf. Unter dem Titel „Herrschaft, Recht und Glaube – Aspekte geistlicher Staatlichkeit nach der Reformation“ gingen drei ausgewiesene Experten der Frage nach, wie es um die innere Verfassung geistlicher Fürstentümer besonders im Nordwesten des Alten Reiches im 17. und 18. Jahrhundert stand. Die fast 60 Zuhörer erhielten in der Veranstaltung, die vom Förderverein Kreismuseum Wewelsburg e. V. unterstützt wurde, auch Einblicke in noch ganz frische Forschungserkenntnisse zum Paderborner Gerichtsleben.

Lange Zeit galten geistliche Fürstentümer als ineffizient und reformunfähig. Zu Recht hätte daher die Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Kombination aus kirchlichem Würdenträger und weltlichem Fürstentum ein Ende bereitet. Landrat Manfred Müller griff in seinem Grußwort speziell die Situation im Hochstift Paderborn auf und verwies auf Goethe, dessen Eindrücke aus dem Paderborner Land dem kritischen Blick vieler weiterer Zeitgenossen auf die Zustände in diesem Fürstbistum entsprachen. Mit dem neu eröffneten „Historischen Museum des Hochstifts Paderborn“ hätte das Kreismuseum die Aufgabe, diese Sichtweise zu hinterfragen und neue Erkenntnisse zu den geistlichen Fürstentümern zu präsentieren. Dazu leiste das wissenschaftliche Symposium seit vielen Jahren einen wertvollen Beitrag.

Franz Brendle, Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Tübingen, gab in seinem Eröffnungsreferat einen vielschichtigen Überblick über die unterschiedlichen Wege, die die geistlichen Fürsten im Alten Reich in der Epoche der Konfessionalisierung einschlugen. Dabei arbeitete er heraus, dass durchsetzungsstarke und zugleich reformfreudige Bischofsgestalten auf den Thronen durchaus eine Stabilisierung geistlicher Herrschaft und des Katholizismus erreichen konnten. In diesem Kontext nannte er auch drei Namen aus der Geschichte des Hochstifts Paderborn, die in diesem Sinne tätig waren: Dietrich von Fürstenberg (1585-1618), Dietrich Adolph von der Recke (1650-61) und Ferdinand von Fürstenberg (1661-83). Brendle machte aber abschließend deutlich, dass insbesondere kleinere geistlichen Staaten, wie das Hochstift Paderborn, auf die Dauer nicht die Kraft hatten, den Weg der Reformen effektiv zu beschreiten. Der Bestandserhalt geriet zum wesentlichen Staatsziel der geistlichen Fürsten.

Thorsten Süß, Jurist und Rechtshistoriker aus Drensteinfurt, unternahm in seinem Vortrag am Beispiel der Paderborner Obergerichtsbarkeit des 17. Jahrhunderts den Versuch, das Funktionieren von Behörden geistlicher Fürstentümer konkret zu fassen. War die Paderborner Gerichtsverfassung tatsächlich von verwirrenden, sich überschneidenden Instanzenverhältnissen geprägt, wie es Zeitgenossen betont haben? Aus weit verstreuten Quellenfunden, die Süß für seine kurz vor der Veröffentlichung stehende Dissertation auswertete, entstand das Bild einer immer wieder von den Bischöfen begonnenen, aber nicht abgeschlossenen Instanzenklärung zwischen den konkurrierenden Gerichtsbehörden. Allerdings machte der Referent auch deutlich, dass wir unsere Maßstäbe klar abgegrenzter Kompetenzen nicht auf die Frühe Neuzeit anwenden dürften.

Zum Abschluss des Symposiums bewies Werner Freitag, Professor für Westfälische und vergleichende Landesgeschichte an der Universität Münster, am Beispiel des Wallfahrtswesens als ein Kernelement katholischer Frömmigkeit im konfessionellen Zeitalter, wie weitgehend es der Kirche in den Fürstbistümern Münster und Paderborn gelang, das Verhalten und die Erfahrung ihrer Untertanen zu lenken. Die Überlieferung der Legende zum Wallfahrtsort, die Ausgestaltung von Wallfahrtskirchen, die Gestalt (d.h. Umkleidung) und Präsentation der Gnadenbilder direkt am Altar sowie das Aussehen und die Form der Übergabe der Votivgaben – alle Elemente der klassischen „barocken“ Wallfahrt wurden einer ordnenden Choreografie unterworfen, die unter dem Prämisse einer devoten, ehrfürchtigen Frömmigkeit stand. Allerdings betonte Freitag zum Schluss auch, dass eine organisierte Wallfahrt den Bedürfnissen der Gläubigen nach wirksamer Hilfe des Himmels in ihren Nöten und Anliegen am besten entgegen kam.

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