06.10.2026
Denkmalwert des ehemaligen Lagerkrematoriums des KZ Niederhagen in Wewelsburg bestätigt
Das ehemalige Krematorium in einer Nachkriegsaufnahme nach 1945
Foto: Oswald Sander, 1949
Kreismuseum Wewelsburg, Fotoarchiv
Das ehemalige Krematorium im Jahr 2007
Foto: Kirsten John-Stucke, 2007
Kreismuseum Wewelsburg, Fotoarchiv
Am 1. Oktober 2026 wurde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein wichtiger Fall verhandelt, bei dem es um den Denkmalwert des ehemaligen Lagerkrematoriums des KZ Niederhagen in Wewelsburg ging. Dieses Gebäude war ab Herbst 1942 entstanden, als die Sterblichkeit innerhalb des KZ Niederhagen aufgrund des Terrors der SS, der unhaltbaren sanitären Bedingungen, Krankheiten und der fehlenden medizinischen Versorgung immer weiter stieg. Zwischen November 1942 und der Auflösung des eigenständigen KZ Niederhagen im April 1943 wurden dort 586 Leichen ermordeter Häftlinge eingeäschert. Seit der Nachnutzung des Lagergeländes zur Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen 1947/1948 wurde das ehemalige Krematorium als Wohngebäude genutzt. 1949 lebte im Gebäude eine Frau mit ihrem Sohn. Der Ofen befand sich zu diesem Zeitpunkt allerdings wohl nicht mehr im Gebäude. Auf diese Wohnnutzung deuten die zum Trocknen auf einer Leine aufgehängten Wäschestücke hin, die auf der Fotografie von 1949 zu sehen sind. 1958 siedelte sich auf dem Gelände der ehemaligen SS-Garagen, des Kesselhauses und des Krematoriums die Metallbaufirma Gebrüder Herberg aus Altena an. Seitdem wurde das ehemalige Krematorium für wirtschaftliche Zwecke genutzt, etwa als Lackier- und Lagerraum. Dabei wurden nach und nach weitere Hallen an das Gebäude angebaut. Das Gebäude wurde verputzt und erhielt zusätzliche Fenster- und Türöffnungen sowie im Inneren eine neue Raumaufteilung. Dennoch ist die Grundstruktur bis heute erhalten geblieben.
Das Gebäude wurde 2024 durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Büren in die Denkmalliste eingetragen. Dagegen hatte sich der aktuelle Besitzer des Gebäudekomplexes gewehrt und Klage eingereicht, die im Mai 2025 durch das Verwaltungsgericht Minden abgewiesen wurde. Im Revisionsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster am 1. Oktober 2026 wurde dieses Urteil nun bestätigt. Entgegen der Auffassung des Klägers sei der Denkmalwert des Gebäudes für die Allgemeinheit immer noch gegeben, so das Oberverwaltungsgericht. Am Denkmalwert hätten die Umbauten durch die spätere gewerbliche Nutzung nichts geändert. Es existiere noch immer ausreichend historische Bausubstanz, die auch einen optischen Eindruck von den baulichen Verhältnissen zur Zeit des Nationalsozialismus vermitteln könne. Der Denkmalwert des Gebäudes werde durch andere Quellen, wie Zeugenaussagen, Fotos und Bauzeichnungen sowie den historischen Kontext gestützt.
Für die Angehörigen ehemaliger Häftlinge und vor allem der in diesem Gebäude eingeäscherten Verstorbenen ist dieses Urteil und die Erhaltung des Gebäudes von entscheidender Bedeutung, denn die Leichenverbrennungen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern waren der furchtbare Schlusspunkt im auf Entmenschlichung und Vertuschung ausgerichteten Umgang der SS mit den Häftlingen in den Konzentrationslagern. Hinzu kommt, dass für Wewelsburg bislang nicht geklärt ist, wo die Asche der Verstorbenen verblieben ist. Auch das Kreismuseum Wewelsburg begrüßt das Urteil und die Erhaltung des Gebäudes sehr.
Pressemitteilung des OVG:
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/60_261001/index.php
Kreismuseum Wewelsburg
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