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„Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes“:

„Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes“:

Ausstellung „Justiz und Nationalsozialismus“ bis zum 3. März 2019 im Kreismuseum Wewelsburg

„Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen“: Dieser Schlüsselsatz aus dem Urteil im Juristenprozess, einem der zwölf Nachfolgeprozesse des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals, verdeutlicht bereits die Verstrickung der Justiz in die Verbrechen der NS-Diktatur. Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen leistet seit fast 30 Jahren einen eigenen Beitrag zur Aufarbeitung des Geschehens. Um die Ergebnisse dieser Arbeit einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen, hat die Dokumentations- und Forschungsstelle die Wanderausstellung mit dem gleichnamigen Titel „Justiz und Nationalsozialismus“ erarbeitet. Die aussagekräftigen Thementafeln sind bis zum 3. März 2019 im Sonderausstellungsraum der Wewelsburg zu sehen. Der Zugang erfolgt durch die Erinnerungs- und Gedenkstätte. Der Eintritt ist frei.

Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit spielt für das Verständnis deutscher Geschichte und Gegenwart eine zentrale Rolle. Die deutsche Justiz hat im Zeitraum 1933 bis 1945 unter dem Deckmantel einer unabhängigen Justiz ihre Urteile „im Namen des deutschen Volkes“ gefällt und diente dabei dem verbrecherischen Regime der Nationalsozialisten. Als Ministerialbeamte wirkten Juristen häufig an der Diskriminierung und Entrechtung von Menschen mit; als Staatsanwälte beantragten und als Richter verhängten Juristen häufig ungerechte sowie unmenschlich harte Strafen. Die erschütternde Bilanz: mehrere zehntausend Todesurteile. Die Schätzungen reichen von 32.000 bis zu 80.000 Todesurteilen. Etwa 5000 davon fällte der Volksgerichtshof. In vielen Fällen handelte es sich um nichts anderes als Todesurteile der Justiz auf Geheiß der Führung des NS-Staates.

Erschütternd auch: Die Pervertierung der Rechtsordnung durch Juristen im Nationalsozialismus blieb in der BRD regelmäßig ungesühnt. Das dürfte auch daran liegen, dass Richter und Staatsanwälte nach dem Ende des NS-Regimes ihre Karrieren im neuen Rechtsstaat zumeist unbehelligt fortsetzen konnten.

Seit 1989 existiert die Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in der Justizakademie in Recklinghausen. Als Bindeglied zwischen historischer Forschung und juristischer Praxis fördert sie zunächst die Erforschung der Rolle der Justiz im Nationalsozialismus. Sie schaut aber auch auf die Entwicklung nach 1945. So geht die Dokumentations- und Forschungsstelle der Frage nach, inwieweit Gerichte und Behörden, Richter und Staatsanwälte dem totalitären Unrechtsstaat zur Durchsetzung verhalfen und welche Positionen sie später in der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz einnahmen. „Denn nicht nur NS-belastetes Personal fand in der Bundesrepublik Deutschland seinen Weg zurück in die Justiz. Auch viel Anschauungen überdauerten das Ende der Naziherrschaft“, sagt der Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle und Richter am Oberlandesgericht, Dirk Frenking. Das habe sich fatal auf die Rechtsprechung ausgewirkt. In den Blick genommen wird auch das politische Strafrecht in (West-)Deutschland in der Zeit von 1951 bis 1968. Besonders junge Juristinnen und Juristen, Schulklassen und die interessierte Öffentlichkeit sollen für das Thema sensibilisiert werden. Dabei arbeitet die Forschungsstelle mit verschiedenen historischen Einrichtungen zusammen. Die Ausstellung „Justiz und Nationalsozialismus“ ist ein Beitrag zur Aufarbeitung der jüngeren Justizgeschichte.

Übergang 4

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Deutschland

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