Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Sensible Natur im Frühling

Die Tier- und Pflanzenwelt ist nicht in allen Jahreszeiten gleich empfindlich gegenüber Störungen. Im Herbst und Winter befindet sie sich weitgehend in einer Ruhephase. 

Im Frühling jedoch beginnt bei den meisten Arten der aktive Teil ihres Lebenszyklus und eine besonders sensible Phase in Ihrem jährlichen Lebensrhythmus.

Die Frühjahrsblüher sprießen unter dem noch lichten Blätterdach der Laubwälder, die Zugvögel kehren zurück und sitzen nach der Paarung wärmend auf ihren Eiern in den Nestern und viele Wildtiere wie Rehe oder Hasen ziehen ihren Nachwuchs in geschützten Vegetationsbeständen groß.

Durch abseits der Wege laufende Spaziergänger oder stöbernde Hunde flüchten wildlebende Tiere und meiden diese Flächen oft dauerhaft. Häufig endet die panikartige Flucht in Zäunen, in denen sie sich schwer verletzen oder vor Autos. Eine weitere Gefahr besteht durch Katzen, denn diese jagen gerne Vögel und Kleinsäuger und klettern auf Bäume, um Nester auszunehmen.

Besonders gefährdet vor direkter Zerstörung sind die Nester der stark gefährdeten Wiesenbrüter wie z.B. dem Kiebitz und dem Großen Brachvogel, welche direkt auf dem Boden angelegt werden. Indirekte Störungen in der Brutzeit und Aufzuchtzeit können zudem zur Folge haben, dass die Alttiere ihre Brut bzw. Jungtiere aufgeben und diese dann verhungern. Ein Bruterfolg zur Arterhaltung ist z.B. besonders entscheidend für die Vogelarten, die nur eine einzige Jahresbrut durchführen.

Besucher, die sich rücksichtsvoll gegenüber der Tier- und Pflanzenwelt und auch ihren Mitmenschen verhalten, sind gern gesehene Gäste in Naturschutzgebieten im Kreis Paderborn

Dort ist es ganzjährig vorgeschrieben, auf den Wegen zu bleiben und die Hunde anzuleinen! In Vogelschutzgebieten gilt die Anleinpflicht für Hunde in der Brutzeit vom 1. März bis 31. Juli. 

Die genannten Schutzgebiete stellen in unserer intensiv genutzten Landschaft oft die letzten Rückzugsräume für gefährdete Arten dar, weshalb ihr Schutz hier besonders wichtig ist. Über das rücksichtsvolle Verhalten mit dem Hund in der freien Landschaft informiert der Kreis Paderborn auch in einem Flyer (s. Downloads). Katzenbesitzer sollten darauf achten, dass sich ihre Tiere zum Schutz der Vögel und Kleinsäuger nicht in sensiblen Landschaften aufhalten.

Hier gehören Hunde an die Leine:

  • In Naturschutzgebieten (auch Wald-Naturschutzgebieten): Immer.
  • In Vogelschutzgebieten: Vom 01.03. bis 31.07. eines Jahres.
  • Auf Waldwegen außerhalb von Naturschutzgebieten: Hunde müssen im Sicht- und Einflussbereich bleiben; das Anleinen wird empfohlen.
  • Im Wald außerhalb von Naturschutzgebieten und gleichzeitig außerhalb von Wegen (z.B. beim Pilzesammeln): Immer.
  • Im bebauten Bereich: Die jeweilige Ortssatzung ist zu beachten.
  • Im Wolfsgebiet Senne: Das Anleinen wird dringend empfohlen.

Und sonst?

  • Wiesen und Felder im Privateigentum: Die Nutzung für Hunde ist tabu.
  • Alternativen nutzen: Hunde-Vereine und -schulen, öffentliche Hundewiesen.

Weiterführende Informationen

 
 
 
 

Ansprechperson

Frau Hermann
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6659
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“