Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Teilungsgenehmigungen

Teilungen bebauter Grundstück bedürfen i.d.R. der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (§ 7 BauO NRW).
Eine Übernahme der Grundstücksteilung in das Liegenschaftskataster kann erst nach einer solchen Genehmigung erfolgen.

Ist im Einzelfall keine Teilungsgenehmigung erforderlich, z.B. weil Bund, Land oder Stadt/Gemeinde als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter beteiligt sind, stellt die Bauaufsichtsbehörde ein sog. Negativzeugnis aus. Dieses steht einer Teilungsgenehmigung gleich.

Immer erforderlich ist ein amtlicher Lageplan, aus dem der geplante, neue Grenzverlauf ersichtlich ist.


Ansprechperson
Ansprechpartner Verwaltung
Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

Die Ansprechperson entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Grafik.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“