Außerbetriebsetzung / Kfz-Abmeldung

Benötigte Unterlagen:

Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Abmeldung oder Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er) (mit Siegel!)

Sie können ihr Fahrzeug auch online über die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (I-KFZ) außer Betrieb setzen.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dieses Online-Angebot gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2015 zugelassen und mit den ab diesen Zeitpunkt neu eingeführten Kennzeichensiegeln und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) ausgestattet sind. Fahrzeuge, mit Zulassungsbescheinigungen und Plaketten, die bis zum 31.12.2014 ausgegeben wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in einer Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
  • Das betreffende Fahrzeug ist aktuell zugelassen.
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) sowie eines zertifizierten Ausweis-Lesegerätes (https://www.ausweisapp.bund.de) ist notwendig. Mit alten Personalausweisen oder Ausweisen, deren Online-Funktion nicht freigeschaltet ist, kann keine Online-Abmeldung erfolgen.
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe http://www.ausweisapp.bund.de.
  • Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.


Seit dem 01.10.2017 können Online-Wiederzulassungen eines stillgelegten Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk über das Online Portal vorgenommen werden.

 
 

Downloads


Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.