Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht.

Bei einem in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefundenen Wildschwein wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies spezifische Genomsequenzen des ASP-Virus in den vor Ort entnommenen Proben nach. Das Nationale Referenzlabor für ASP des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems bestätigte den Befund am 10.09.2020. Es handelt sich um den ersten Fall von ASP in Deutschland.

Keine Gefahr für den Menschen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist unbedenklich.

Immer mehr Haus- und Wildschweine infizieren sich in den Ländern östlich von Deutschland mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, informiert laufend auf seinen Seiten über das Ausbruchsgeschehen. Gelangt das Virus in heimische Schweinebestände, müssten Tausende von Tieren gekeult werden. Der Schaden für die Landwirtschaft wäre immens.

Die Reduzierung der Wildschweinbestände ist ein Baustein gegen die Afrikanische Schweinepest (Foto: ©prochym - stock.adobe.com)
Die Reduzierung der Wildschweinbestände ist ein Baustein gegen die Afrikanische Schweinepest (Foto: ©prochym - stock.adobe.com)

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit sieht die hohe Wildschweindichte in Deutschland als kritisch an, da dem Virus der Afrikanischen Schweinepest bei Einschleppung ein großes Reservoir zur Ausbreitung und Etablierung zur Verfügung stehen würde. Eine Reduzierung der Population vor Einschleppung der Tierseuche sei daher wünschenswert, so das FLI, zumal es weder einen Impfstoff noch Therapiemöglichkeiten gebe. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.

Die Reduzierung von Wildschweinbeständen ist ein Baustein im Kampf gegen die ASP. Das FLI schätzt das Risiko einer Einschleppung der Seuche durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse als sehr hoch ein. Das Virus ist nicht nur sehr ansteckend sondern auch äußerst widerstandsfähig: In Fleisch- und Wurstwaren hält es sich mitunter monatelang, in Gefrierfleisch sogar bis zu sechs Jahre.

Ein weggeworfenes Wurstbrot reicht

Speisereste, die Reisende oder Fernfahrer an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen wegwerfen, sind eine Gefahr. Werden infizierte Fleisch- und Wurstreste von Wildschweinen gefressen tragen diese dann den Virus in sich und können ihn weiterverbreiten. Nach Angaben des FLI gibt es jedoch keine Hinweise, dass Raubtiere und Aasfresser (Fuchs, Marderhund, Greifvögel, Raben, Krähen) und insbesondere der Wolf bei der Verbreitung eine Rolle spielen.

Eine Übertragung des Erregers ist nicht nur von Tier zu Tier sondern auch indirekt über kontaminierte Fahrzeuge oder Kleidung und Schuhwerk möglich. Die leitende Veterinärin, Dr. Elisabeth Altfeld erinnert noch einmal an die wichtigsten Bestimmungen in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung: So müssen Ställe regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Speise- und Küchenabfälle dürfen auf keinen Fall an Schweine und Wildschweine verfüttert werden. Wildschweine sind vom Hof fernzuhalten. Deshalb muss das Hofgelände umzäunt sowie Futtermittel und Streu unerreichbar gelagert werden.

Wie sieht die Erkrankung aus?

Bei europäischen Wildschweinen führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrank-te Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbe-reitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorien-tiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer guten Woche. Bei Eröffnung der Tierkörper sollte au vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und eine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.
Tote Wildscheine, die ohne erkennbaren Grund (Schussverletzungen, Unfall), verendet aufgefunden werden, sollten unbedingt den Veterinären gemeldet werden, telefonisch unter 05251 308-3902 oder 05251 308-3952, per E-Mail veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

Außerhalb der Öffnungszeiten oder an Wochenenden über die Kreisleitstelle, 02955 7676-0. Denn dann können Proben gezogen werden, um eine mögliche Infektion nachzuweisen und Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen oder andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist unbedenklich. Das Virus wird über Tierkontakte (über alle Körperflüssigkeiten), kontaminierte Fahrzeuge oder Kleidung und Schuhwerk sowie über Speiseabfälle mit kontaminiertem Schweinefleisch übertragen. Die Erkrankung führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod der Tiere innerhalb einer Woche.

 
 
 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert hier über den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland. 

Die  ASP kann durch Lebensmittel mit infiziertem Fleisch auf Tiere übertragen werden kann. Deshalb sind Speisereste, die Reisende oder Fernfahrer an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen hinterlassen, eine Gefahr, weil sie von Wildscheinen aufgefressen werden könnten. Diese wiederum tragen den Virus dann in sich und verbereitern ihn weiter.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.


Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende - auch Jagdreisende - und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.

Bei Verdacht einer Infektion nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu Ihrem Tierarzt oder zu den Veterinären des Kreises Paderborn auf

05251 308-3901

05251 308-3952

05251 308-893999

veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

 

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die ASP ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Das Krankheitsbild ist extrem variabel und reicht von plötzlichen Todesfällen bis hin zu unspezifischen Allgemeinsymptomen (u. a. Futterverweigerung, Mattigkeit, Diarrhöe und Festliegen) und Aborten. Die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen, insbesondere zur Klassischen Schweinepest (KSP) ist schwierig. Eine sichere Diagnose kann daher nur im Labor gestellt werden. Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang und viele Jahre in tiefgefrorenem Fleisch. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern bisher auf die Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen. Entsprechend gilt ein Verbringungsverbot von Tieren und Waren aus Schweinepest-Regionen.

Für den Menschen und andere Haustierarten ist die ASP nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt für den Menschen kein gesundheitliches Risiko. Der wirtschaftliche Schaden kann indes beträchtlich sein.

Welche Übertragungswege gibt es?

Übertragen wird das ASP-Virus entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, da es mit allen Se- und Exkreten (z. B. Speichel, Urin, Kot, Sperma) ausgeschieden wird. Direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen den Tieren bestehen u. a. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen.

Auch indirekt durch Kontakt zu virusbehafteter Kleidung, Futtermittel, Schlacht-/Speiseabfällen, Gülle/Mist oder sonstigen Gerätschaften ist eine Ansteckung der Tiere mit dem ASP-Virus möglich.

Bei der ASP kommt insbesondere der Überragung durch Blut oder mit Blut kontaminierten Gegenständen eine besondere Bedeutung zu. Zecken spielen hingegen in Deutschland als Vektoren eine untergeordnete Rolle.

Wie hat sich die ASP bereits ausgebreitet?

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich innerhalb der Europäischen Union in vielen osteuropäischen Staaten (Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Litauen, Lettland, Estland) sowie in Belgien immer weiter aus. Am 10. September hat sie Deutschland erreicht. Bei einem in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefundenen Wildschwein wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen.

Eingeschleppt in nicht verseuchte Gebiete verläuft die ASP bei Schweinen verheerend. Neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebes sowie der Kontaktbetriebe werden großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet. Ein Ausbruch dieser Seuche hat enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Es gilt daher, die Einschleppung der ASP nach Deutschland und ggf. ihre Ausbreitung in den Schweinebeständen zu verhindern.

Es gibt weder Impfstoffe noch Arzneimittel, um einer ASP-Infektion vorzubeugen!

Bei unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand mit hoch fieberhaften Tieren, erhöhter Sterblichkeit oder erfolgloser antibiotischer Behandlung müssen unbedingt frühzeitig Proben entnommen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchgeführt werden! Diese Ausschluss-Diagnostik hat keine Folgen für den Betrieb und bedeutet nicht, dass ein Verdacht auf Schweinepest vorliegt. Eine frühzeitige Erkennung trägt jedoch wesentlich dazu bei, dass das Seuchengeschehen rasch eingedämmt wird und viele Betriebe von der Seuche verschont bleiben.

Weitere Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

• Speisereste sollten nicht in der Natur zurückgelassen werden;
• Schweineställe und andere Tierhaltungen sollten nicht unaufgefordert betreten werden;
• Küchenabfälle und Essensreste dürfen nicht an Schweine verfüttert werden;
• Reisende sollten keine Fleischerzeugnisse aus Ländern, die von Afrikanischer Schweinepest; betroffen sind oder von außerhalb der Europäischen Union mitbringen;
• Tot aufgefundene Wildschweine sind an das Veterinäramt zu melden.

Im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland werden Hausschweine aus der betroffenen Region vor der Schlachtung auf eine Infektion mit dem Virus untersucht. Wildschweine werden entsprechend nach dem Erlegen untersucht, bevor das Fleisch als Lebensmittel in den Handel gelangt.
Schweinefleisch und Wurstwaren mit Schweinefleisch können bedenkenlos verzehrt werden.

Was können Sie als Tierhalter tun?

Von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung des Seucheneintrages in den Betrieb ist die strikte Einhaltung der in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung normierten Regeln.

  • Speise- und Küchenabfälle dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- u. Wildschweine) verfüttert werden! Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen geht ein erhöhtes Risiko aus.
  • Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten (z. B. Trennung von reiner und unreiner Seite, Zugangsbeschränkungen zu den Ställen, Sauberkeit von Personal und Gerätschaften, betriebseigene Schutzkleidung, Desinfektionsmatten; Reinigung und Desinfektion aller Fahrzeuge, Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes, Schädlings- und Schadnagerbekämpfung); Desinfektionswannen für Stiefel erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn die Stiefel zuvor ordnungsgemäß gereinigt worden sind und die Desinfektionslösung regelmäßig erneuert wird;
  • Strikte Unterbindung des direkten/indirekten Kontaktes von Haus- zu Wildschweinen. Freilandhaltungen sind hier besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu).
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen sollten sich der Problematik bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
  • Landwirte mit Zweigstellen bzw. weiteren Standorten im osteuropäischen Raum stellen bei Verbringung von dortigen Futtermitteln o. a. Waren (= potentielle Virusträger) ein unkalkulierbares Seuchenrisiko für die heimischen Wild-/Schweinebestände dar.

Die ASP äußert sich beim Wildschwein neben erhöhten Fallwildzahlen u. a. mit verminderten Wurfgrößen bei Frischlingen, abgemagerten Stücken und Verhaltensänderungen. Anders als bei der KSP zeigen an ASP erkrankte Wildschweine in der Anfangsphase einer Epidemie keine Verhaltens verändernden Merkmale. Die Wildschweine verenden, bevor derartige Merkmale überhaupt anzusprechen sind. Erst im weiteren Verlauf der Epidemie zeigen Wildschweine Verhaltens verändernde Merkmale, weil sie nicht mehr so schnell verenden. Da in etlichen Regionen der Russischen Föderation die ASP verbreitet ist, stellt die Übertragung über den Reiseverkehr/Jagdtourismus eine besondere Gefahr dar.

Was können Sie als Jäger vorbeugend tun?

  • verstärkte Bejagung von Wildschweinen zur Reduktion der Population
  • revierübergreifende Jagden organisieren, keine unnötigen Beschränkungen in der Freigabe
  • hoher jagdlicher Eingriff in die Altersklassen der Frischlinge und Überläuferbachen innerhalb des rechtlichen Rahmens
  • keine Verwendung von Aufbruch von Wildschweinen oder sonstigen Schlachtresten für Luderplätze
  • kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitoring), insbesondere Fallwildstücke zur Untersuchung bringen (Röhrenknochen)
  • bei Auffälligkeiten (Fallwildhäufung, abgekommene Stücke, mangelnde Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken usw.) unverzüglich das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter 05251 – 308-3902 oder 308-3952 informieren.

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, generell zur Seuchenvorsorge beachten?

  • Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gem. Schweinehaltungshygiene-Verordnung
  • nicht mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund in den Stall gehen
  • kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen
  • kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen
  • besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen der nicht verwertbaren Reste
  • kein Schwarzwild anderer Jäger in eigener Wildkammer aufnehmen
  • Reinigung der Jagdausrüstung (Messer/Stiefel) nicht im Stall oder der Hygieneschleuse
 
 
 

Downloads

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“